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Kurantgeld, -münzen

Bezeichnung für die von staatlichen Stellen auszugebenden Landesmünzen, deren Nennwert dem Metallwert entsprach. Der Ausdruck geht auf das französische „courante“ (laufend) zurück und bezeichnet die im Zahlungsverkehr umlaufenden, gängigen Münzen, im Gegensatz zu Scheidemünzen und Papiergeld. Der Ausdruck entsprach etwa der heute benutzten Bezeichnung „gesetzliches Zahlungsmittel“. Wenn der Staat seiner Verpflichtung zur Ausgabe von vollwertiger Münze nicht nachkam, konnte die Bank (z.B. die Hamburger Bank) Bankomark, Bankopfund oder Bankotaler in fester Relation zur ortsüblichen Gewichtseinheit Edelmetall einführen. Eine solche Rechnungswährung diente dem Großhandel des Großbürgertums.