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Kardinal

Höchster katholischer Würdenträger nach dem Papst. Die Kardinäle dienen dem Papst als Ratgeber, Mitarbeiter, Gesandte (Legaten) und bilden den päpstlichen Senat. Die in begrenzter Zahl vom Papst ernannten Kardinäle haben das Recht, den Papst zu wählen. Ihre Insignien sind das rote Birett (früher Kardinalshut mit Quasten) und die purpurrote Kleidung. Die Kardinäle konnten Münzherren werden, wenn sie neben ihrem geistlichen Amt auch noch weltliche Herrscher waren. Vor allem im 16. Jh. prägten die Kardinal-Legaten im französischen Avignon, in Bologna, Ancona und anderen Städten Münzen, die neben dem Zeichen des jeweiligen Papstes und/oder der betreffenden Stadt auch das Wappen des betreffenden Kardinals trugen. Im Vatikan selbst gab der mit der Kardinalswürde versehene Camerlengo (Oberkammerherr) in der Zeit zwischen dem Tod des alten und der Wahl eines neuen Papstes (Sede Vacante) die sog. Sedisvakanz-Münzen aus.