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Kredit

Die Gabe eines Gutes durch einen Kreditgeber (Gläubiger) zur gegenwärtigen Nutzung an einen Kreditnehmer (Schuldner), der sich zu einer zukünftigen Gegenleistung verpflichtet. Der Begriff leitet sich aus dem lat. credere (vertrauen, glauben) ab. Das Vertrauen in die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers ist Voraussetzung für die leihweise Überlassung von Kaufkraft. Der Gegenstand des Kredits ist in aller Regel Geld, den Preis für den Kredit hat der Schuldner häufig in Form des Zinses zu entrichten. Um ungenutzte Kaufkraft anderen Wirtschaftseinrichtungen zur Verfügung stellen zu können, entstanden Kreditinstitute, die die Sparbeträge weiterleiten (Kreditvermittlung) oder über Einlagen und Eigenkapital hinaus Kredite schöpfen (Kreditschöpfung), wenn ein Großteil der Verbindlichkeiten bargeldlos erfolgt. Man unterscheidet folgende Kredite: 

1. Nach ihrer Verwendung: Konsumtiv-Kredite, zur Verwendung für den Konsum, und Produktiv-Kredite, z.B. Anlage-Kredite oder Betriebs-Kredite. 

2. Nach der Sicherheit: Personal-Kredite, die auf Vertrauen gegenüber dem Kreditnehmer basiert, und Real-Kredite, die durch bewegliche (Mobilien-Kredite) oder unbewegliche (Immobilien-Kredite) Güter gesichert sein können.

3. Nach der Zeit: Kurz-, mittel-, oder langfristige Kredite, terminierte und unterminierte Kredite.

4. Nach der Art, z.B. Kontokorrent-, Wechsel- oder Lombardkredite.